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Im Grunde kann niemand Menschen das fundamentale Recht nehmen, ihr Leben zu beenden. Die ethischen, moralischen, gesellschaftlichen, philosophischen und juristischen Folgerungen aus dieser Feststellung allerdings wiegen schwer und sind deshalb seit jeher heftig umstritten. Vor allem dann, wenn Andere ins Spiel kommen aktive oder passive Helfer. Hier sind die Grauzonen groß und die Definitionen schwierig, zumal viele Selbstmörder in Wahrheit womöglich mehr Sehnsucht nach einem richtigen Leben als anerkannte Mitglieder der Gesellschaft haben als nach dem Tod. Schon in der Antike waren Freitod und Tötung auf Verlangen strafbar. Bereits vor Beginn des Mittelalters galt Selbstmord als unsittlich. Wer einen Selbstmord versuchte, wurde bestraft und seine Familie gleich mit. Im Dritten Reich fand diese Praxis ihren Höhepunkt. Das Bekenntnis zur unbedingten Menschenwürde hat die Diskussion stark verändert. Beendet aber ist sie noch lange nicht. Peter Schaffer-Wöhrer vergleicht, wie Selbstmord und Beihilfe zum Suizid in den Rechtssystemen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz gesehen und geahndet werden und welche Entwicklungstendenzen sich daraus ergeben.
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