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Die nachfolgende Darstellung des Konkursrechts hat den mir urspriinglich zugemessenen Raum betrachtlich iiberschritten. In engeren Grenzen war aber bei der Schwierigkeit des Stoffes und bei seiner Bedeutung fUr unser Rechtsleben die Aufgabe, Anfanger in den Gedankenkreis des Konkursrechts einzufuhren und zu gleich gereiften Juristen forderliche Anregungen zu bieten, keinesfalls zu losen. Ja ich besorge, daB die Schrift auch im jetzigen Umfang noch an mancher Stelle allzu knapp gefaBt sein wird. Der ersten Anleitung mag im allgemeinen der groB gedruckte Text genugen. Kleindruck und Noten enthalten Erganzungen, beson ders die Stellungnahme zu andern Lehrmeinungen und zur Praxis, mit der unsere Darstellung iiberall in Fuhlung zu bleiben sucht. Ober die konkursrechtliche Literatur bis zur ersten Kriegszeit unterrichtet, die 5. Auflage meines Kommentars. Neues von Erheblichkeit ist nicht erschienen. Der Umsturz unserer wirtschaftlichen Verhaltnisse aber hat seitdem das Konkurs recht vor neue Fragen gestellt, denen keine wissenschaftliche Bearbeitung aus weichen dad. Auch die konkursabwendende Geschaftsaufsicht muBte in den Be reich der Darstellung einbezogen werden. Die Neuerungen vom 14. Juni 1924 sind beriicksichtigt. Paragraphen ohne Zusatz verweisen auf die Konkursordnung, im SchluBab schnitt (S. 161 Pds. f.) auf die Verordnung uber die Geschaftsaufsicht. Leipzig, im Juli 1924. Ernst Jaeger~ Einleiiung. §1. Zweck und Wesen des Konknrses.